Dr. Itchybod.... das klingt doch guuuut....
Erst kommt noch die Prüfung. :shock: :shock: > Die mündliche Prüfung ist eine vertiefte wissenschaftliche Aussprache mit der Promotionskommission (§ 2 Abs. 2), die zeigen soll, daß der Bewerber das Fachgebiet, in dem die Dissertation angefertigt wurde, und andere, insbesondere davon berührte Gebiete angemessen beherrscht sowie die moderne Entwicklung seines Faches kennt.
:shock: :shock: :help: Als ob ich wüsste was ich da....... Deswegen hab ich mich übers abgeben noch gar nicht so richtig gefreut gestern.