Zuschlagen da Untergang! Ich mach mal den Guttenberg....<font color="#0000FF">Nichtantritt, Umbuchung, Rücktritt, Ausfall, Ersatzteilnehmer Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet, allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € einbehalten. Erfolgt ein Rücktritt danach oder tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt keine Erstattung des Teilnahmebeitrags. Bei Umbuchungen in eine andere Disziplin (z.B. 75 km- auf 150 km-Rennen) werden 5,– € Umbuchungsgebühr fällig. Differenzbeträge sind auszugleichen. Soll ein Ersatzteilnehmer benannt werden, kann dies schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Bestätigungen bzw. Vorab-Informationen werden jedoch nur einmal verschickt. Sollte dies zum Zeitpunkt der Nennungsänderung bereits erfolgt sein, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Unterlagen an seinen Ersatzmann weiterzureichen. Eine Nennungsänderung am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn eine schriftliche Bestätigung des Ur-Teilnehmers vorliegt. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Diese muss vor Ort an der Zentralkasse in bar bezahlt werden, ansonsten kann die Ausgabe der Startnummern, etc. nicht erfolgen. Im Falle einer Rücklastschrift (z. Bsp. wegen Nicht-Deckung des Kontos oder Rückgabe der Lastschrift durch den Teilnehmer) wird für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von € 10,00 pro Rücklastschrift berechnet. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.</font>Mit sportlichem Gruß, der Diesel