Ich glaube tatsächlich, dass die Beweisbarkeit eine andere Ebene ist. Es geht darum, dass, wie der Anwalt sagte, es ein Übergriff ist, wenn nicht beide Parteien zugestimmt haben. Wenn Chantal im kurzen Rock vor mir steht und Party macht, gehe ich nicht automstisch aus, dass sie will, dass ich da drunterfasse. Wenn ich mir mit einem Bekannten aus Orgagründen vor einer Sportveranstaltung das Bett teile, gehe ich davon aus, dass ich mir aus Orgagründen das Bett teile, mehr nicht.Wenn ich nach einer Sportveranstaltung eine Rudeldusche nutze, gehe ich davon aus, dass auch alle anderen sich nur ausziehen, um sauber zu werden. Wenn ich mich mit jemandem treffe, ein Getränk und später vielleicht etwas anderes zu nehmen und einer feststellt, dass er nach dem Getränk satt ist, dann ist das ok. Keine Beleidigung, kein Übergriff, weil man selbst ja andere Pläne hatte. Und solange diese Dinge in den Köppen nicht ankommen, muss es offenbar gerichtlich klar gestellt werden. Ich muss immer etwas grinsen, wenn Männer dann sich echauffieren, dass sie sich bei einvernehmlichen Sex plötzlich von Beweispflicht bedroht sehen. Frauen (zumindest meiner Generation, ich denke, dass es heute anders ist) wuchsen damit auf, dass ihnen eingeprägt wurde, nur keine mißverständlichen Signale zu setzen und wenn es einen Übergriff gab, waren sie sicher selbst schuld. In der Beziehung und 'in freier Wildbahn'. Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass jemand jemanden falsch beschuldigt. Genauso wie die Möglichkeit, dass jemand in Tat oder Sprache übergriffig ist. Recht kann nicht Rechtsbruch verhindern, damit müssen sich dann Rechtsvertreter herumschlagen.