lima schrieb:
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<a rel="nofollow">lima</a> schrieb:
Ich glaube wir hatten im November mal dieses Video, Rennrad vs. SUV
Die Story hat jetzt ein Ende:
Fideo ohne DuRöhre
"Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Seinen Führerschein ist er für weitere eineinhalb Jahre los"
Ich finds ja erstmal Klasse, des es dazu ein Urteil gibt und die Sache nicht im Sand verläuft! Aber warum zur Hölle reicht da ne Entschuldigung?
"Der Angeklagte gab soweit alles zu, entschuldigte sich auch, betonte immer wieder, er habe niemanden verletzen oder gefährden wollen. Das nahm der Richter ihm auch ab..."
Er wollte niemanden verletzen? Hat er das Video mal gesehn??
Und wie wäre die Geschichte ohne dieses Video ausgegangen?
:aufsmaul:
# War doch noch nicht zu Ende... Der Fahrer ist in Berufung gegangen!
Gut: Er hat immernoch ne Strafe bekommen
Schlecht: Das erste Urteil wurde deutlich abgemildert
Ursprünglich wurde er wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr in drei Fällen sowie Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten zur Bewährung verurteilt und gilt damit als Vorbestraft. Der Führerschein bleibt für weiter 18 Monate eingezogen. Nach Antrag auf Wiedererteilung wird sie geprüft und kann an Auflagen (zB. MPU) geknüpft sein. Außerdem muss er 150 Sozialstunden ableisten.
Nun ist er rechtskräftig wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung verurteilt und gilt somit als vorbestraft. Statt ursprünglich 21 Monaten Freiheitsstrafe sind es jetzt aber 18, statt 18 Monaten Führerscheinentzug acht. Unverändert ist die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt nach wie vor drei Jahre – lässt sich Dirk B. in dieser Zeit etwas zuschulden kommen, muss er die Freiheitsstrafe doch verbüßen. Zudem muss B. innerhalb von sechs Monaten 150 Sozialstunden ableisten.
### Einschätzung von ROADBIKE
Das ursprüngliche Strafmaß war hoch, wobei der rechtliche Rahmen gar nicht vollständig ausgereizt war. Die ROADBIKE-Redaktion war damals gespalten: Redakteur Moritz Pfeiffer empfand das ursprüngliche Strafmaß als angemessen, Redakteur Christian Brunker hatte zumindest einige Monate Gefängnisstrafe gefordert – "nicht zuletzt, um anderen aggressiven Verkehrsteilnehmern klarzumachen: Ihr könnt nicht immer darauf vertrauen, mit einem blauen Auge davonzukommen!" (hier geht's zum vollständigen Artikel). Nach dem Berufungsverfahren bleibt das Strafmaß nun zwar hoch, wurde aber deutlich abgemildert – nach ROADBIKE-Meinung ein falsches Signal, selbst wenn man in Rechnung stellt, dass SUV-Fahrer Dirk B. als Berufskraftfahrer durch den langen Führerscheinentzug ernsthafte berufliche Konsequenzen zu tragen hat und öffentliche Kritik für sein Verhalten hinnehmen musste.
Der Fall hat vermutlich auch deshalb soviel Aufmerksamkeit erfahren, weil hier im Video festgehalten und deshalb strafrechtlich verfolgt werden konnte, was in der Fahrrad-Community allseits bekannte, leidvolle Erfahrung ist – wenn auch vielleicht nicht immer ganz so drastisch.
Moment, da fehlt etwas. Vorweg, ihr wisst, was ich von Rasern, Dränglern, Schwanzfahrern und ähnlich lieblichem Volk halte, ich entschuldige also gar nichts.
Aber im Artikel steht, dass der Führerschein komplett neu erteilt werden muss und ob das passiert, entscheidet ja die entsprechende Stelle. Also nix Antrg stellen, sich vor der MPU coachen lassen und zack, da ist der Lappen wieder.
Der Mann hat keinen Job mehr, also wahrscheinlich auch den SUV nicht mehr- im für mich attraktivsten Fall fährt er jetzt Rad.
Wahrscheinlich bekommt er in seiner Branche auch nichts mehr. Ich denke, es gibt zwei Möglichkeiten, entweder hat er jetzt hart gelernt, wie scheiße er drauf war, oder es ist bei ihm Hopfen und Malz verloren (Schuld sind die anderen), dann vertraue ich auf die Erfahrenheit der zuständigen Stellen. Und den 150 Sozialstunden.
Bei aller Empörung über sein gäfährdendes Verhalten müssen Gerichte immer auch die Sozialprognose im Blick behalten- und drei Jahre Bewährung sind lang. Macht schon Sinn, dass er sich potentiell mit Führerschein bewährt. Wenn er dann noch einen Bolzen dreht, kommt das Strafmaß ja oben drauf, bis zum letzten Tag der drei Jahre.