John CaBa schrieb:
## BGH-Urteil
Städte und Kommunen müssen grundsätzlich den Verdienstausfall der Eltern bezahlen, wenn sie zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder bereitstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. mehr...
Na, sowas ist ja genau meins.... meine erste Stelle hatte ich damals, als der Rechtsanspruch für ab Dreijährige in Kraft getreten ist. Ich habe dann eine Gruppe geleitet, die von 13-17 Uhr ging. Nutzt keinem was, aber der Träger hatte sein Soll erfüllt. Das heisst, dass die Kids dort 'erst mal' angemeldet waren, in der Hoffnung, später einen Vormittags-oder Ganztagesplatz zu bekommen. Die Kinder waren also nur auf der Durchreise und wenige länger als ein halbes Jahr dort. Unbefriedigend für die Eltern ( welche Jobs gehen denn von 13-17??), blöd für die Erzieherin ( der Vertrag wurde immer nur auf ein Jahr befristet ) und total ungünstig für die Kids. Und so eine Situation für Einjährige?? Na danke auch.
Dazu kommt: es geht gerade Zeitangebot vor pädagogischem Angebot. Es wird dann, wie gerade zunehmend passiert, weniger qualifiziertes Personal eingestellt. Die Randstunden in Grundschulen werden momentan von Leuten abgedeckt, die ein halbes Jahr "Ausbidung" in der Volkshochschule Bei einigen Jobs reicht es gerade mal selbst Mutter gewesen zu sein. Ich habe in der Klasse z.Zt. eine Einzelfallhilfe vertretungsweise, die ist Architektin, und will gerade mal testen, ob der soziale Bereich erfüllender für sie ist. Erstarrte dann, als ihr aufging, welche Anforderungen erfüllt werden müssen ( medizinisch, pädagogisch, pflegerisch, Selbstreflexion....). Jahaaa, es hatte einen Grund, dass ich zwei Ausbildung gemacht habe.
Und damit soll jetzt der Bildungsgrundstock gelegt werden, in den wichtigen ersten drei Jahren. :kopfwand: