Vielleicht kann ich helfen etwas Licht ins Dunkle zu bringen…
der BGH bezieht sich auf den THC-Gehalt, das KCanG auf die Trockenmasse! Bei den heutigen Züchtungen mit teilweise größer 15%THC könnte es jetzt passieren, dass du mit 50g locker durch die Gegend spazierst, aber mit 51g direkt eine "nicht geringe Menge" unterstellt bekommst (50g Cannabis mit 15%THC = 7,5gTHC). Und da gibts gleich mal locker flockig Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr.
Früher war für BtM Besitz in nicht geringer Menge bis zu 15Jahren fällig, bei dem Urteil das die Tage revidiert wurde, haben die Dudes 4,5Jahre Knast für 160kg Gras bekommen. Da jetzt Cannabis nicht mehr zu den BtM zählt, bleibt nur noch der Besitz von mehr als 3 Planzen und unerlaubter Handel, dafür gibts max. 5 Jahre
#NerdStuff:
Wenn dein Zeug fertig ist, mach doch mal ne DC!