<a rel="nofollow">Eusebia Tesaurus</a> schrieb:
Was mir bei diesen Artikeln immer ziemlich mißfällt (und das werden alle, die sich mit Recht befassen, sicher unterstützen): nur auf einen bloßen Verdacht hin, ohne konkrete Erscheinungen wie merkwürdige Fahrweise, Cannabisgeruch oder dichtgeschwollene Augen) kann nicht einfach ein Haar/Urin/Bluttest (letzterer eh nur vom Arzt) gemacht werden. D.h., wenn man in einer Kontrolle ist und die das machen wollen, ruft man seinen Anwalt an und jut.
Wenn nur ein Verdacht besteht wird dieser vorab mit einem Wischtest überprüft.
Da bringt dir dein Anwalt mal nichts und wenn du dich weigerst, dann geht´s zum Revier und ein Staatsdiener entscheidet dann, ob eine genauere Untersuchung von einem Amtsarzt mittels Haar/Urin/Bluttest erfolgen soll.
Ich war ja mal 20 oder so :grins: und da konnte man die Wischtests der Baulizai bis 1996-97 noch austricksen, Desinfizierungstücher sein Dank.
Wenn weiterführende Test angeordnet wurden .... natürlich nicht mehr :'(
Mich haben die damals nie getroffen, weil der Wischtest immer negativ war und ich damals 0,0000 Alkohol getrunken habe, aber eine Menge alte(r) Freude(innen)
Und ja das war damals unverantwortlich, nur war das immer schwierig vom Land in die "Großstädte" zu kommen.
Hannover ging ja noch, aber Kassel, Berlin, Köthen, Hamburg, FFM, Düsseldorf (Neuss) mußte halt das Auto her.